Für Personen mit und ohne Pflegegrad
Haben Sie einen anerkannten Pflegegrad?
Dann werfen Sie bitte zunächst einen Blick auf mein Leistungsangebot. Wenn Sie anschließend eines meiner Angebote nutzen möchten, entstehen Ihnen weder Kosten noch organisatorischer Aufwand.
Was bedeutet das genau?
Ihnen stehen folgende gesetzliche Finanzierungsmöglichkeiten für Betreuungsstunden zur Verfügung:
1. Entlastungsbetrag gemäß §45 SGB XI
Mit einem anerkannten Pflegegrad haben Sie Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von derzeit 131€, sofern Sie zu Hause versorgt werden. Dieser Betrag kann für meine Betreuungsleistungen eingesetzt und direkt über die Pflegekasse abgerechnet werden.
2. Umwandlungsbetrag der Pflegesachleistungen gemäß §36 SGB XI
Ab Pflegegrad 2 können Sie bis zu 40% der Pflegesachleistungen umwandeln. Auch dieser Betrag wird über die Pflegekasse abgerechnet.
3. Verhinderungspflege gemäß § 39 SGB XI
Wenn Ihre Pflegeperson vorübergehend verhindert ist, können Sie meine Leistungen über die Verhinderungspflege der Pflegekasse abrechnen.
Ich bin vom Landesamt Niedersachsen für Soziales, Jugend und Familie anerkannt. Dadurch übernimmt die Pflegekasse die Abrechnung meiner Leistungen.
Wie erfolgt die Abrechnung?
Für die Organisation der Abrechnung haben Sie folgende Möglichkeiten:
– Vorkasse: Sie begleichen die Kosten zunächst selbst und reichen die Abrechnung anschließend bei Ihrer Pflegekasse ein.
– Oder Sie wählen die direkte Abrechnung: Hierbei übernehme ich die Abrechnung vollständig für Sie. Dafür unterschreiben Sie lediglich einmal im Monat ein vorbereitetes Formular mit den geleisteten Stunden und einer Abtretungserklärung- um alles Weitere kümmere ich mich.
Ihre
Anja Rolf