Für Personen mit und ohne Pflegegrad

Haben Sie einen anerkannten Pflegegrad? Dann entstehen Ihnen weder Kosten noch organisatorischer Aufwand, wenn Sie das Angebot meiner Homepage in Anspruch nehmen.
 
Gerne erläutere ich Ihnen diese Aussage näher:
Personen mit einem anerkanntem Pflegegrad haben gemäß §45 SGB XI Anspruch auf den Entlastungsbetrag von derzeit bis zu 131 Euro. Dieser wird monatlich gegen eine Sachleistung gewährt und über die Pflegekasse abgerechnet. 
Ich bin vom Landesamt Niedersachsen für Soziales, Jugend und Familie anerkannt, so dass die Pflegekasse meine Abrechnungen über rückwirkende Betreuungsstunden übernimmt.
Zur Bezahlung meiner geleisteten Betreuungsstunden haben Sie die Wahl zwischen
Vorkasse: Sie zahlen die Kosten zunächst selbst und reichen die Abrechnung später eigenständig bei der Pflegekasse ein
oder direkte Abrechnung: Mit einer Abtretungserklärung erlauben Sie mir, die Kosten direkt gegen Ihre Unterschrift mit der Pflegekasse abzurechnen. Das Formular für eine Abtretungserklärung organisiere ich, die Sie lediglich unterschreiben dürfen.
 
Zusatzleistungen:
Betreuungsstunden, die über den festgelegten Betrag hinaus gehen, gelten jedoch als Zusatzleistungen und werden privat in Rechnung gestellt. Meine Vergütung richtet sich nach dem Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie und beläuft sich aktuell über 45,22 € pro Stunde, zuzüglich 6,05 € An- und Abfahrt zu Ihrer Wohnung.
 
Ihre Anja Rolf