Für Personen mit und ohne Pflegegrad

Haben Sie einen anerkannten Pflegegrad? 
Dann schauen Sie sich bitte zunächst in Ruhe mein Leistungsangebot an. Wenn Sie anschließend eines meiner Angebote in Anspruch nehmen, entstehen Ihnen weder Kosten noch organisatorischer Aufwand.
 
Gerne erläutere ich Ihnen diese Aussage näher:

Personen mit einem anerkanntem Pflegegrad haben gemäß §45 SGB XI Anspruch auf den Entlastungsbetrag von derzeit bis zu 131 Euro, wenn sie zu Hause versorgt werden. Dieser wird monatlich gegen eine Sachleistung gewährt und über die Pflegekasse abgerechnet. 

Ich bin vom Landesamt Niedersachsen für Soziales, Jugend und Familie anerkannt, so dass die Pflegekasse meine Abrechnungen im Rahmen des Entlastungsbetrages über rückwirkende Betreuungsstunden übernimmt.
 
Zur Bezahlung meiner geleisteten Betreuungsstunden haben Sie die Wahl zwischen Vorkasse: Sie zahlen die Kosten zunächst selbst und reichen die Abrechnung später eigenständig bei der Pflegekasse ein oder direkte Abrechnung: Mit einer Abtretungserklärung erlauben Sie mir, die Kosten direkt gegen Ihre Unterschrift mit der Pflegekasse abzurechnen. Das Formular für eine Abtretungserklärung organisiere ich, die Sie lediglich unterschreiben dürfen.
 
Gibt es darüber hinaus Zusatzleistungen?

Ja, es besteht die Möglichkeit, weitere Leistungen individuell zu vereinbaren. Dazu zählen über den Entlastungsbetrag hinaus gehende Betreuungsstunden, Eintrittsgelder sowie Nahrungsmittel und Getränke im Rahmen besonderer Aktivitäten. 

Diese Zusatzleistungen werden im Vorfeld besprochen, beidseitig schriftlich bestätigt und vom Pflegebedürftigem übernommen.
 
Wie hoch ist die Vergütung, wenn Sie keinen Pflegegrad haben oder sich eine zusätzliche Betreuungsstunde bei einem anerkannten Pflegegrad wünschen?
Meine Vergütung für eine Betreuungsstunde richtet sich nach dem Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie und beläuft sich aktuell über 45,22 €, zuzüglich 6,05 € An- und Abfahrt zu Ihrer Wohnung.

Ihre

Anja Rolf